Die Aufbewahrung der Belege beim Jahresabschluss Burgenland
Die Erstellung von einem Abschluss von einem Geschäftsjahr, erfolgt immer auf der Grundlage der Geschäftsbücher und damit verbundene Rechnungen und andere Belege. Wichtig dabei zu wissen, alle diese Unterlagen müssen nicht nur bis zur Erstellung vom Abschluss aufbewahrt werden. Vielmehr muss bei einem Jahresabschluss Burgenland und die damit verbundenen Unterlagen und Belege, für einen Zeitraum von sieben Jahren aufbewahrt werden. Dieser lange Zeitraum der Aufbewahrng hat den rechtlichen Hintergrund, damit es jederzeit auch zu einer behördlichen Prüfung der Unterlagen auch kommen kann. Erst nach Ablauf der Frist von sieben Jahren und sofern es keine andere Anordnungen durch Behörden gibt, ist eine Vernichtung der Rechnungen und Belege rechtlich erlaubt. Gerne kümmern wir uns auch darum, wenn es um die rechtssichere Aufbewahrung aller Rechnungen und Belege geht.
