Jahresabschluss im Burgenland

Wir beraten Sie zu den Pflichten

Was für Pflichten hat man im Zusammenhang mit einem Jahresabschluss? Was für Fristen gibt es und auf was muss man als Unternehmen achten? Wir beraten Sie gerne zu den Pflichten umfassend, damit es hier nicht zu Versäumnissen kommen kann.

Wir erstellen pünktlich den Abschluss

Ein Abschluss von einem Geschäftsjahr muss immer pünktlich erfolgen. Ist das nicht der Fall, so kann dieses zu erheblichen Problemen führen. Wir kümmern uns darum, damit das nicht passiert.

Wir kümmern uns um Veröffentlichungspflichten

Unterliegt der Abschluss vom Jahr einer Veröffentlichungspflicht, so kümmern wir uns um die pünktliche Veröffentlichung beim zuständigen Firmenbuchgericht.

Mit uns ist der Jahresabschluss Burgenland ein leichtes

Rechnungslegungspflichtige Unternehmen, Kapitalgesellschaften und Privatstiftungen unterliegen in Österreich der Pflicht der Erstellung von einem Abschluss zum Geschäftsjahr. Doch gerade im Zusammenhang mit diesem Abschluss, gibt es große Unterschiede. Diese machen sich bei Fristen, aber auch anderen Verpflichtungen bemerkbar. Hinsichtlich den Unternehmen die zur Erstellung von einem Jahresabschluss verpflichtet sind, gibt es noch weitere Gruppen. So kann auch ein Verein in Österreich der Erstellung von einem Abschluss unterliegen. Hier spielen bei Unternehmen oder bei einem Verein, bestimmte Merkmale wie die Größe eine Rolle.

Wir beraten Sie umfassend zur Rechtslage

Wenn es um einen Jahresabschluss Burgenland geht, so gibt es hier umfassende Pflichten. Doch neben den Pflichten, gibt es auch Unterschiede. Und das fängt schon damit an, um was für eine Art von Unternehmen es sich handelt. Rechnungslegungspflichtige Unternehmen müssen beispielsweise den Abschluss binnen neuen Monaten erstellen. Bei Kapitalgesellschaften wie einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft sieht das schon wieder anders aus. Hier ist die Frist für die Erstellung vom Abschluss des letzten Geschäftsjahres wesentlich kürzer. So hat man hier nur fünf Monate Zeit. Die Verkürzung vom Zeitraum für die Erstellung hat den rechtlichen Hintergrund, damit im Fall von einer Kapitalgesellschaft der Abschluss vom Geschäftsjahr, vom Aufsichtsrat bestätigt werden. Doch bis es dazu kommen kann, muss der Abschluss erstellt werden. Der Jahresabschluss Burgenlandumfasst alle Tätigkeiten die mit einem Unternehmen verbunden sind. Diese werden dann anhand der jeweiligen Umsatzzahlen, aber auch Ausgaben dargestellt. Wichtig dabei ist die genaue Darstellung der Vermögens- und Ertragslage vom Unternehmen. Die Darstellung muss nach dem Willen vom Gesetzgeber so dargestellt werden, damit die Wirtschaftslage vom Unternehmen ersichtlich ist, auch für einen Laien. Zudem muss je nach Art vom Unternehmen, auch sogenannte Anhänge erstellt werden. Zu diesen Anhängen zählt zum Beispiel der Lagebericht. Der Lagebericht bei einem Jahresabschluss Burgenland umfasst bei einem Unternehmen, dessen wirtschaftliche Lage und die weitere Entwicklung. Dazu gehört auch die Darstellung von Risiken und Unsicherheiten, die mit der weiteren Entwicklung vom Unternehmen verbunden sein kann.

Die Aufbewahrung der Belege beim Jahresabschluss Burgenland

Die Erstellung von einem Abschluss von einem Geschäftsjahr, erfolgt immer auf der Grundlage der Geschäftsbücher und damit verbundene Rechnungen und andere Belege. Wichtig dabei zu wissen, alle diese Unterlagen müssen nicht nur bis zur Erstellung vom Abschluss aufbewahrt werden. Vielmehr muss bei einem Jahresabschluss Burgenland und die damit verbundenen Unterlagen und Belege, für einen Zeitraum von sieben Jahren aufbewahrt werden. Dieser lange Zeitraum der Aufbewahrng hat den rechtlichen Hintergrund, damit es jederzeit auch zu einer behördlichen Prüfung der Unterlagen auch kommen kann. Erst nach Ablauf der Frist von sieben Jahren und sofern es keine andere Anordnungen durch Behörden gibt, ist eine Vernichtung der Rechnungen und Belege rechtlich erlaubt. Gerne kümmern wir uns auch darum, wenn es um die rechtssichere Aufbewahrung aller Rechnungen und Belege geht.

Auch darum kümmern wir uns

Unterliegt der Jahresabschluss Burgenland mit seinen Anhängen der Veröffentlichung, so kümmern wir uns darum. In einem solchen Fall muss nämlich der Abschluss beim zuständigen Firmenbuchgericht eingereicht werden. Das Firmenbuchgericht veröffentlicht den Abschluss dann, beispielsweise auch im Internet. Damit kann jeder Einsicht in den Abschluss nehmen. Wie Sie letztlich sehen können, ist die Erstellung und alles was damit verbunden ist, sehr komplex. Und hier können wir Ihnen als Unternehmen weiterhelfen. Wir können Sie bei der Erstellung vom Abschluss nicht nur entlasten, sondern Sie auch umfassend beraten. Damit am Ende die Erstellung nicht nur rechtssicher ist, sondern auch alle damit verbundenen Pflichten, wie zur Veröffentlichung auch nachgekommen wird. Durch unsere Inanspruchnahme können Sie sich ganz auf Ihr Unternehmen konzentrieren und sparen Zeit und Geld, da Sie keine eigenen Arbeitskräfte mit der Erstellung vom Abschluss beschäftigen müssen.

0 +
0 +
0 +
IHRE ERFAHRENEN EXPERTEN

Direkt Anfragen!*

Sie benötigen professionelle Unterstützung rund um Ihre steuerlichen Belangen? Dann sind Sie bei unseren Experten genau richtig. Nehmen Sie direkt Kontakt auf!